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In den Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030, mit dem vier Hauptziele auf Unionsebene verfolgt werden: die Reduktion der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft um mindestens 40 %, das indikative Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %, das 2020 mit Blick auf eine Steigerung um 30 % überprüft werden soll, ein Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Gesamt Energieverbrauch der Union von mindestens 27 % und ein Stromverbundgrad von mindestens 15 %. Die Schlussfolgerungen erklärten das Ziel für Energie aus erneuerbaren Quellen auf Unionsebene für verbindlich; es soll durch die Beiträge der Mitgliedstaaten erreicht werden, die sich daran orientieren, dass dieses Unionsziel gemeinsam verwirklicht werden muss. Durch eine Neufassung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde als neues, verbindliches Ziel für die Union eingeführt, 2030 einen Anteil von mindestens 32 % Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen, einschließlich einer Überprüfungsklausel im Hinblick auf die Steigerung des Ziels auf Unionsebene bis 2023. Durch Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Ziel auf Unionsebene für die Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 auf mindestens 32,5 % festgelegt, einschließlich einer Überprüfungsklausel zur Steigerung der Ziele auf Unionsebene.
Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 hervorgehoben wurde, hat sich die Union zu einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen,…
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurde ein Regelungsrahmen für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen, in dem verbindliche, bis…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Die Mitgliedstaaten stellen gemeinsam sicher, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030…
Gemäß Artikel 194 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Förderung erneuerbarer Energiequellen eines der Ziele der…
Die Union strebt die Entwicklung eines nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, sicheren und dekarbonisierten Energiesystems an. Mit der Energieunion und dem energie-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.