Gesetze
Gesetz wird geladen …
Insbesondere für kooperative intelligente Verkehrssysteme (K-IVS (cooperative intelligent transport systems, C-ITS)) sollte sichergestellt werden, dass im Einklang mit dem Grundsatz der Technologieneutralität gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die an IVS-Systeme gestellten Anforderungen der Einsatz einer bestimmten Technologie weder vorgeschrieben noch begünstigt wird. Wenn komplementäre, zuverlässige und unter realen Bedingungen getestete K-IVS-Technologien eingesetzt werden können, sollten auch koexistierende Anwendungen unter gleichzeitiger Gewährleistung der Interoperabilität der IVS-Systeme ermöglicht werden.
Folgende Nummern werden angefügt: „19. ‚kooperative intelligente Verkehrssysteme‘ oder ‚K-IVS‘ intelligente Verkehrssysteme, die es IVS-Nutzern ermöglichen,…
„Kooperative intelligente Verkehrssysteme“ oder „K-IVS“ intelligente Verkehrssysteme, die es IVS-Nutzern ermöglichen, durch den Austausch gesicherter und…
IVS kombinieren Telekommunikation, Elektronik und Informationstechnologie mit Verkehrstechnik zu dem Zweck, Verkehrssysteme zu planen, zu konzipieren, zu…
(gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 8) Die Annahme von Spezifikationen, die Erteilung von Normungsaufträgen und die Auswahl und Einführung von IVS-Anwendungen und…
„ANHANG II GRUNDSÄTZE FÜR DIE SPEZIFIKATIONEN UND DIE EINFÜHRUNG VON IVS (gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 8) Die Annahme von Spezifikationen, die Erteilung von…
Die Spezifikationen sollten die Innovation fördern. Die zunehmende Verfügbarkeit von Daten sollte beispielsweise zur Entwicklung neuer IVS-Dienste führen, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.