Erwägungsgrund 1 32023L2661
In der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2020 mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ (im Folgenden „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“) wird die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) als wichtige Maßnahme für die Schaffung einer vernetzten und automatisierten multimodalen Mobilität und somit für den Wandel des europäischen Verkehrssystems genannt, um das Ziel einer effizienten, sicheren, nachhaltigen, intelligenten und resilienten Mobilität zu erreichen. Dies ergänzt die im Rahmen der Leitinitiative „Ökologisierung des Güterverkehrs“ angekündigten Maßnahmen zur Förderung der multimodalen Logistik. In der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität wurde außerdem für 2022 eine Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission angekündigt, um die obligatorische Zugänglichkeit dynamischer Datensätze sowie die Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Anbietern multimodaler digitaler Dienste sowie einer Initiative für den Fahrscheinverkauf, einschließlich Zugfahrscheinen, aufzunehmen. Mit der vorliegenden Richtlinie sollte sichergestellt werden, dass IVS-Anwendungen im Straßenverkehr eine nahtlose Integration mit anderen Verkehrsträgern wie der Schiene oder der aktiven Mobilität ermöglichen und so — wann immer dies möglich ist — eine Verlagerung auf diese Verkehrsträger erleichtern, um die Effizienz und Zugänglichkeit zu verbessern.