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Die Berichterstattungsvorschriften sollten vereinfacht werden und bessere vergleichende Analysen ermöglichen. Aus diesem Grund sollten die verschiedenen geltenden Berichterstattungspflichten durch einen vom Mitgliedstaat alle drei Jahre erstellten Bericht, der sich auf die Durchführung dieser Richtlinie und aller delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erstreckt, ersetzt werden, und es sollte ein gemeinsames Muster mit bestimmten wesentlichen Leistungsindikatoren eingeführt werden. Anhand der Erfahrungen mit der Verwendung freiwilliger wesentlicher Leistungsindikatoren in den Berichten sollte die Kommission in der Lage sein, bestimmte dieser Indikatoren für die Aufnahme in das harmonisierte Muster auszuwählen.
Gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Richtlinie 2014/53/EU legen die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig mindestens alle zwei Jahre Berichte über die Anwendung…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Zeitplan für die Berichterstattung zu rationalisieren, sollte die Häufigkeit der Berichterstattung durch die…
Die von den Mitgliedstaaten alle drei Jahre erstellten Durchführungsberichte haben sich als Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen und zur…
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie und die Verpflichtung der Kommission zur Erstellung eines Berichts…
Die alle drei Jahre von den Mitgliedstaaten erstellten Durchführungsberichte haben sich als Instrument zur Überprüfung der Einhaltung oder zur Gewährleistung…
Die von den Mitgliedstaaten alle drei Jahre erstellten Durchführungsberichte haben sich als Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen oder zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.