Gesetze
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Der Kommission und den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu fördern — insbesondere mit den Beitrittskandidaten zur Union sowie mit jenen Drittstaaten, in denen sich Transitkorridore befinden, die die Mitgliedstaaten miteinander verbinden. Die Kommission wird ermutigt, auch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu fördern.
Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, insbesondere benachbarte Staaten, Abkommen miteinander zu schließen. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten…
Die der Union benachbarten Drittstaaten sollten angeregt werden, dem Gemeinschaftssystem beizutreten, wenn sie den Anforderungen dieser Richtlinie genügen. Die…
Um eine Umlenkung des Verkehrs aufgrund unterschiedlicher Systeme zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern zu verhindern, sollte die Kommission bei…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Die Union sollte Drittländer, die von demselben oder einem ähnlichen wirtschaftlichen Zwang betroffen sind, oder andere interessierte Drittländer unterstützen…
Bei der Durchführung der Untersuchung sollte die Kommission das betreffende Drittland zur Aufnahme von Konsultationen auffordern, um Abhilfe bei etwaigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.