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Die Arbeitgeber sollten — falls möglich nach Einholung entsprechender Informationen beim Eigentümer der Betriebsräume sowie über andere Quellen wie etwa einschlägige Verzeichnisse — alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um vermutlich asbesthaltige Materialien zu ermitteln. Wenn derartige Informationen nicht vorliegen, sollte der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein qualifiziertes Unternehmen im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten prüft, ob asbesthaltiges Material vorhanden ist, und sollte das Ergebnis dieser Prüfung vor Beginn der Arbeiten einholen. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen sollte der Arbeitgeber vor Beginn von Asbestsanierungsvorhaben oder vor jeglichen Abbruchs-, Wartungs- oder Renovierungsarbeiten Informationen über das tatsächliche oder vermutete Vorhandensein von Asbest in Gebäuden, Schiffen, Flugzeugen oder anderen Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des Asbestverbots des Mitgliedstaats gebaut wurden, dokumentieren. Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber diese Informationen an die Arbeitnehmer weiterleiten, die infolge der Verwendung von Asbest oder von Wartungs- oder sonstigen Tätigkeiten Asbest ausgesetzt sein könnten. Die Identifizierung asbesthaltiger Materialien sollte den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht entbinden, eine Gefährdungsbeurteilung gemäß dieser Richtlinie durchzuführen.
Der Arbeitgeber hat Tätigkeiten mit Asbest spätestens eine Woche vor Beginn der Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch nach…
Vor Beginn von Abbruch-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in Betriebsräumen, die vor dem Inkrafttreten des Asbestverbots des Mitgliedstaats gebaut…
Die Arbeitgeber sollten verpflichtet sein, vor Beginn von Asbestsanierungsvorhaben an Gebäuden das tatsächliche oder vermutete Vorhandensein von Asbest in den…
Artikel 11 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Vor Beginn von Abbruch-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten in Betriebsräumen, die vor dem Inkrafttreten…
Die in Absatz 2 genannte Mitteilung muss gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor Beginn der Arbeiten durch den Arbeitgeber an die…
Für jede Tätigkeit, bei der eine Gefährdung durch Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien auftreten kann, muss eine Beurteilung dieser Gefährdung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.