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Die Richtlinie 2009/148/EG sollte regelmäßig aktualisiert werden, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Jegliche Aktualisierungen sollten auch eine Bewertung der verschiedenen Arten von Asbestfasern und ihrer gesundheitsschädlichen Auswirkungen berücksichtigen. Im Rahmen der nächsten Bewertung gemäß Artikel 22 jener Richtlinie sollte die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich jener Richtlinie erweitert werden muss — insbesondere im Hinblick auf Erionit, Riebeckit, Winchit, Richterit und Fluoredenit — und ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Sekundärexposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz erforderlich sind. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem sie die Ergebnisse ihrer Bewertung nach Anhörung der Sozialpartner darlegt. Dem Bericht sollte erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag zur entsprechenden Änderung der Richtlinie 2009/148/EG beigefügt werden.
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Kommission bewertet im Rahmen der nächsten Bewertung nach Artikel 22, ob die Liste der Silikate mit Faserstruktur nach…
Im Anschluss an die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Bewertung und nach Anhörung des ACSH bewertet die Kommission, ob die Liste der Silikate mit…
Die vorbeugenden Maßnahmen zum Zweck des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer, die durch Asbest gefährdet sind, und die vorgesehene Verpflichtung der…
Die Kommission hat gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf Unionsebene…
Angesichts der Bewertungen der Kommission sowie jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Daten sollte der in der Richtlinie 2009/148/EG…
Die Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.