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Bei Feuerwehrleuten und Beschäftigten von Rettungsdiensten besteht die Gefahr, dass sie bei ihrer Arbeit mit Asbest in Berührung kommen. Es ist daher wichtig, dass die Arbeitgeber dieser Arbeitnehmer gemäß dieser Richtlinie das Risiko einer Asbestexposition der Arbeitnehmer bewerten, und dass sie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit dieser Arbeitnehmer ergreifen. Um die Arbeitgeber bei der Umsetzung solcher Maßnahmen zu unterstützen, ist es wichtig, dass die Kommission Leitlinien erarbeitet, in denen den Besonderheiten der Tätigkeiten dieser Arbeitnehmer und den Informationen über die Risiken ihrer Exposition Rechnung getragen wird. Solche Leitlinien sollten auf in den Mitgliedstaaten verfügbaren bewährten Verfahren und auf einer Konsultation der einschlägigen Interessenträger beruhen. Zu diesem Zweck sollte ein systematischerer Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Es ist wichtig, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem ACSH spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderungsrichtlinie Leitlinien erarbeitet und…
Die Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch…
Unter Berücksichtigung der in den Richtlinien 2009/148/EG und 2004/37/EG festgelegten Anforderungen an die Minimierung der Exposition sollten die Arbeitgeber…
Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit, einschließlich der Vorbeugung gegen Gefahren, die aus einer…
Die vorbeugenden Maßnahmen zum Zweck des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer, die durch Asbest gefährdet sind, und die vorgesehene Verpflichtung der…
Diese Richtlinie erhöht den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Mitgliedstaaten sollten diese Richtlinie in ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.