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Die Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz zu schützen. In der Richtlinie wird durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz vorgegeben, damit die Mitgliedstaaten für eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften sorgen können. Durch solche Mindestvorschriften sollen die Arbeitnehmer auf Unionsebene geschützt werden; die Mitgliedstaaten können strengere Bestimmungen festlegen.
Für Asbest, der unter die Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlament und des Rates fällt, gelten die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie, soweit sie…
Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit, einschließlich der Vorbeugung gegen Gefahren, die aus einer…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Unter Berücksichtigung der in den Richtlinien 2009/148/EG und 2004/37/EG festgelegten Anforderungen an die Minimierung der Exposition sollten die Arbeitgeber…
Die Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit durch…
Ein verbindlicher Grenzwert für Asbest, der nicht überschritten werden darf, ist neben geeigneten Risikomanagementmaßnahmen und der Bereitstellung adäquater…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.