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Enthalten Unionsrechtsakte, die spezifische Finanzdienstleistungen regeln, Vorschriften über vorvertragliche Informationen, aber keine Vorschriften über das Widerrufsrecht, so sollte die in der vorliegenden Richtlinie festgelegte Widerrufsfrist gelten, und zwar entweder ab dem Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags gemäß der vorliegenden Richtlinie oder ab dem Datum, an dem der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen gemäß den Unionsrechtsakten, die diese spezifischen Finanzdienstleistungen regeln, erhält, wenn dieser Tag nach dem Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrags liegt. Enthält ein Unionsrechtsakt, der spezifische Finanzdienstleistungen regelt, keine Bestimmungen über die Informationen zum Widerrufsrecht, so sollte der Unternehmer zusätzlich zu den Vertragsbedingungen und den vorvertraglichen Informationen gemäß dem Unionsrechtsakt, der diese spezifischen Finanzdienstleistungen regelt, auch die in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Informationen zum Widerrufsrecht bereitstellen, um den Beginn der Widerrufsfrist festzulegen.
Enthält ein anderer Unionsrechtsakt, der spezifische Finanzdienstleistungen regelt, Vorschriften über das Widerrufsrecht, so gelten für diese spezifischen…
Enthält ein anderer Unionsrechtsakt, der spezifische Finanzdienstleistungen regelt, Vorschriften über die Informationen, die dem Verbraucher vor Abschluss des…
Enthalten Unionsrechtsakte, die spezifische Finanzdienstleistungen regeln, Vorschriften über vorvertragliche Informationen, aber keine Vorschriften über das…
In Bezug auf das Widerrufsrecht sollten, wenn der Unionsrechtsakt, der spezifische Finanzdienstleistungen regelt, den Verbrauchern Zeit für die Prüfung der…
Bestimmte Finanzdienstleistungen an Verbraucher sind in besonderen Unionsrechtsakten geregelt, die auch weiterhin für diese Finanzdienstleistungen gelten.…
an dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die Informationen nach Artikel 16a erhält, sofern dieser nach dem unter Buchstabe a dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.