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Die Informationspflichten sollten modernisiert und zukunftssicher gestaltet werden. Daher sollte der Unternehmer dem Verbraucher seine Telefonnummer sowie seine E-Mail-Adresse oder Angaben zu anderen Kommunikationsmitteln unterschiedlicher Art sowie Informationen darüber, wohin Beschwerden zu richten sind, mitteilen. Die Anforderungen an die Verfahren zum Umgang mit Beschwerden können von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Verbraucher sollten über die genauen Zusatzkosten informiert werden, die mit der Nutzung der Fernkommunikationsmittel verbunden sind. Einige Unternehmer nutzen zur Preisdifferenzierung zwischen verschiedenen Verbrauchergruppen eine automatisierte Entscheidungsfindung, und in bestimmten Fällen werden Preise an die individuelle Preissensibilität der Verbraucher angepasst. Deshalb sollten Verbraucher, bevor sie durch einen Fernabsatzvertrag gebunden sind, davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Preis der Finanzdienstleistung auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde.
gegebenenfalls den Hinweis, dass der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert worden ist;
Bei Fernabsatzverträgen sollten die Informationspflichten so angepasst werden, dass den technischen Beschränkungen, denen bestimmte Medien unterworfen sind,…
Die Informationspflichten sollten so angepasst werden, dass den technischen Beschränkungen, denen bestimmte Medien unterworfen sind, Rechnung getragen werden…
Die Unternehmer können den Preis ihrer Angebote für bestimmte Verbraucher oder bestimmte Verbrauchergruppen auf der Grundlage automatisierter…
Bevor der Verbraucher durch einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, durch einen anderen als einen…
Der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bietet gute Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.