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Alle vorvertraglichen Informationen sollten auf einem dauerhaften Datenträger in einem lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden und für den Verbraucher leicht verständlich sein. Ein Format gilt als lesbar, wenn Schriftzeichen in lesbarer Größe und in Farben verwendet werden, die die Verständlichkeit der Informationen nicht beeinträchtigen, auch wenn das Dokument in Schwarz-Weiß vorgelegt, gedruckt oder fotokopiert wird. Außerdem sollten übermäßig lange und komplizierte Beschreibungen, Kleindruck und eine übermäßige Verwendung von Hyperlinks so weit wie möglich vermieden werden, da sie Verbrauchern das Verständnis erschweren. Können die Informationen aufgrund des vom Verbraucher gewählten Mediums nicht vor Abschluss des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, so sollten sie unverzüglich nach Vertragsabschluss bereitgestellt werden.
Die Informationen nach Absatz 1 sind dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Ist die…
Die im Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ enthaltenen Informationen müssen kohärent sein. Sie müssen gut lesbar sein und den…
Ein dauerhafter Datenträger, einschließlich Papier und interoperabler, tragbarer und maschinenlesbarer digitaler Fassungen von Dokumenten, sollte es…
Damit die Endnutzer ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können, ist es unerlässlich, dass ihnen die benötigten relevanten Informationen vor…
Es sollten einheitliche Regeln festgelegt werden, um dem Kunden eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Mediums zu bieten, über das Informationen erteilt werden,…
Der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bietet gute Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.