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Die Verpflichtung zu angemessenen Erläuterungen ist besonders wichtig, wenn Verbraucher beabsichtigen, einen Finanzdienstleistungsvertrag im Fernabsatz zu schließen, und der Unternehmer Erläuterungen über vollständig automatisierte Online-Tools wie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools oder ähnliche Mittel bereitstellt. Damit gewährleistet ist, dass der Verbraucher die Folgen, die sich aus dem Vertrag für seine wirtschaftliche Situation ergeben können, versteht, sollte der Verbraucher im Vorfeld des Vertragsabschlusses während der Geschäftszeiten des Unternehmers stets kostenfrei menschliches Eingreifen im Namen des Unternehmers erwirken können. Der Verbraucher sollte zudem das Recht haben, nach Abschluss des Fernabsatzvertrags in begründeten Fällen und ohne übermäßigen Aufwand zulasten des Unternehmers das Eingreifen einer Person zu verlangen. Dies könnte das Recht auf menschliches Eingreifen einschließen, wenn ein Vertrag verlängert wird, dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten entstehen oder im Hinblick auf die Vertragsbedingungen weitere Erläuterungen benötigt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Verbraucher, falls der Unternehmer Online-Tools verwendet, in der vorvertraglichen Phase sowie in begründeten…
Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen Fernabsatzvertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher…
Da Finanzdienstleistungsverträge im Fernabsatz meistens auf elektronischem Wege geschlossen werden, dürften Vorschriften zur Gewährleistung der Fairness im…
Verbraucher benötigen über die vom Unternehmer zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen hinaus möglicherweise weitere Unterstützung, um…
Bevor der Verbraucher durch einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, durch einen anderen als einen…
Der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bietet gute Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.