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Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die Umweltpolitik der Union zur Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene beiträgt, und fordert, dass die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten. Diese Ziele sind auch für die ICAO und die weitere Entwicklung von CORSIA von Bedeutung.
Das Übereinkommen steht im Einklang mit den Umweltzielen der Union gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nämlich…
Der Schutz der Umwelt ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Union steht. Gemäß Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Gemäß Artikel 168 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit…
Im Einklang mit Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zählen ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — Maßnahmen zur Erhaltung, zum…
Gemäß Artikel 206 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) trägt die Union durch die Schaffung einer Zollunion im gemeinsamen Interesse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.