Erwägungsgrund 15 32016L2284
Die Erfüllung der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen sollte unter Bezugnahme auf den spezifischen methodologischen Stand, der zum Zeitpunkt der Festlegung der Verpflichtungen erreicht war, bewertet werden.
Die Erfüllung der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen sollte unter Bezugnahme auf den spezifischen methodologischen Stand, der zum Zeitpunkt der Festlegung der Verpflichtungen erreicht war, bewertet werden.