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Flüge in die und aus den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsstaaten im Sinne der Definition der Vereinten Nationen, die CORSIA für die Zwecke des Unionsrechts nicht umsetzen, mit Ausnahme der Staaten, deren Pro-Kopf-BIP dem Unionsdurchschnitt entspricht oder diesen übersteigt, sollten von den Verpflichtungen zur Abgabe von Zertifikaten oder zur Löschung von Einheiten befreit sein. Diese Befreiung sollte nichtbefristet sein.
In Bezug auf Emissionen aus Flügen in die und aus den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsstaaten im Sinne der Definition der…
Damit gewährleistet ist, dass Strecken gleich behandelt werden, sollten Flüge in und aus Staaten, die CORSIA für die Zwecke des Unionsrechts nicht umsetzen, mit…
Sie stammen aus einem Staat, der in dem nach Artikel 25a Absatz 3 erlassenen Durchführungsrechtsakt als Staat aufgeführt ist, der am System zur Verrechnung und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf Strecken zwischen zwei verschiedenen Staaten, die CORSIA…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Befreiung von Luftfahrzeugbetreibern von den Kompensationspflichten gemäß der vorliegenden Richtlinie in…
Da für Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz außerhalb der Union die Verantwortung für die Umsetzung und Durchsetzung von CORSIA ausschließlich beim Heimatland dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.