Erwägungsgrund 12 32015D1814BESCHLUSS (EU) 2015/1814 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 47 32023L0958RICHTLINIE (EU) 2023/958 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 17 32014R0421Die Richtlinie 2003/87/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32023D0136BESCHLUSS (EU) 2023/136 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Januar 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich der Mitteilung über die im Rahmen eines globalen marktbasierten Mechanismus zu leistende Kompensation durch Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz in der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 39 32008L0101RICHTLINIE 2008/101/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 20 32004L0101RICHTLINIE 2004/101/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —