Erwägungsgrund 2 32015D1814
Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 dürfte ein gut funktionierendes, reformiertes EU-EHS nebst einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste europäische Instrument zur Verwirklichung der von der Union angestrebten Reduzierung der Treibhausgasemissionen darstellen.