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In der Mitteilung der Kommission „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas 2030 – In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“ vom 17. September 2020 wird die besondere Herausforderung hervorgehoben, die Emissionen im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor zu verringern. Daher kündigte die Kommission an, dass eine weitere Ausweitung des Emissionshandels auch Emissionen aus dem Gebäude- und dem Straßenverkehrssektor umfassen könnte, und dass die Erfassung sämtlicher Emissionen aus fossilen Brennstoffen erhebliche Vorteile für die Wirksamkeit der Emissionsreduktion bringen würde. Der Emissionshandel sollte auf Brennstoffe angewandt werden, die für die Verbrennung im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren, die nicht den unter Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG fallenden industriellen Tätigkeiten entsprechen, wie die Beheizung von Industrieanlagen („Gebäude- und Straßenverkehrssektor sowie zusätzliche Sektoren“), verwendet werden. Für diese Sektoren sollte ein getrenntes, aber paralleles Emissionshandelssystem eingerichtet werden, um jede Störung des reibungslosen Emissionshandelssystems für ortsfeste Anlagen und Luftverkehr zu vermeiden. Das neue System wird von ergänzenden politischen Maßnahmen begleitet, die die Erwartungen der Marktteilnehmer prägen und auf ein CO2-Preissignal für die gesamte Wirtschaft abzielen und gleichzeitig Maßnahmen zur Vermeidung unangemessener Preisauswirkungen vorsehen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Entwicklung des neuen Systems die Einrichtung eines wirksamen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungssystems erfordert. Um Synergien und Kohärenz mit der bestehenden Infrastruktur der Union für das EU-EHS zu gewährleisten, ist es angezeigt, ein Emissionshandelssystem für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für zusätzliche Sektoren durch eine Änderung der Richtlinie 2003/87/ЕG einzurichten.
Damit der Emissionshandel im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren wirksam ist, sollten Emissionen mit hoher Sicherheit und zu…
Die Anwendung des Emissionshandels im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren sollte von der Kommission überwacht werden,…
Um den erforderlichen Umsetzungsrahmen zu schaffen und einen angemessenen Zeitrahmen für das Erreichen des Ziels für 2030 vorzugeben, sollte der Emissionshandel…
Transparenz im Hinblick auf den CO2-Emissionskosten und das Maß, in dem sie an die Verbraucher weitergegeben werden, ist von entscheidender Bedeutung, um rasche…
Durch die Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in den Sektoren, die nicht unter das mit…
Zur Verwirklichung der durch die Verordnung (EU) 2021/1119 eingeführten Emissionsminderung müssen alle Wirtschaftssektoren einen Beitrag leisten. Daher sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.