Erwägungsgrund 27 32023R0955
Der Fonds und die Pläne sollten mit den geplanten Reformen und Zusagen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer aktualisierten integrierten nationalen Energie- und Klimapläne gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates, im Rahmen der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung), im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060, im Rahmen der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang gemäß der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates, im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne gemäß der Verordnung (EU) 2021/241, im Rahmen des Modernisierungsfonds gemäß Artikel 10d der Richtlinie 2003/87/EG und im Rahmen der langfristigen Strategien der Mitgliedstaaten für die Gebäuderenovierung gemäß der Richtlinie 2010/31/EU im Einklang stehen und von diesen eingerahmt sein. Die in den Plänen enthaltenen Informationen sollten gegebenenfalls mit diesen Gesetzgebungsakten und Plänen vereinbar sein, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten.