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In einigen Mitgliedstaaten gelten bereits nationale CO2-Steuern für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für zusätzliche Sektoren, die unter Anhang III der Richtlinie 2003/87/EG fallen. Daher sollte eine befristete Ausnahme bis Ende 2030 eingeführt werden. Um sicherzustellen, dass die Ziele der Richtlinie 2003/87/EG erreicht werden und das neue Emissionshandelssystem kohärent ist, sollte die Ausnahmeregelung nur dann angewendet werden können, wenn der nationale Steuersatz über dem durchschnittlichen Versteigerungspreis für das betreffende Jahr liegt, und sie sollte nur für die Abgabeverpflichtung derjenigen beaufsichtigten Unternehmen gelten, die eine solche Steuer entrichten. Um die Stabilität und Transparenz des Systems zu gewährleisten, sollte die nationale Steuer einschließlich der einschlägigen Steuersätze der Kommission am Ende der Umsetzungsfrist für diese Richtlinie mitgeteilt werden. Die Ausnahme sollte sich nicht auf die externen zweckgebundenen Einnahmen für den Klima-Sozialfonds oder – sofern gemäß Artikel 311 Absatz 3 AEUV vorgesehen – auf Eigenmittel, die auf Versteigerungseinnahmen aus Emissionshandel im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in zusätzlichen Sektoren beruhen, auswirken.
der betreffende Mitgliedstaat der Kommission diese nationale CO2-Steuer bis zum 31. Dezember 2023 mitteilt und die nationalen Rechtsvorschriften zur Festlegung…
Bis zum 15. Juli 2026 veröffentlicht die Kommission in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ob eine oder beide der folgenden Bedingungen…
Auf der Grundlage Liechtensteins regionaler Union mit der Schweiz und im Einklang mit dem bilateralen Vertrag über Umweltabgaben wird in Liechtenstein eine…
Um den erforderlichen Umsetzungsrahmen zu schaffen und einen angemessenen Zeitrahmen für das Erreichen des Ziels für 2030 vorzugeben, sollte der Emissionshandel…
Um auch weiterhin eine unverhältnismäßige Verwaltungslast für die kleinsten Luftfahrzeugbetreiber zu verhindern, sollte in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG…
Zur Erreichung der ehrgeizigeren Klimaschutzziele werden beträchtliche öffentliche und private Mittel in der Union und in den Mitgliedstaaten benötigt, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.