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Einige Mitgliedstaaten haben Pilotprojekte zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entwickelt, bei denen der Schwerpunkt beispielsweise auf gemeinsamen Streifen von Polizeibeamten aus benachbarten Mitgliedstaaten in Grenzregionen liegt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat außerdem bilaterale oder sogar multilaterale Abkommen geschlossen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einschließlich des Informationsaustauschs zu stärken. Mit dieser Richtlinie werden derartige Möglichkeiten nicht eingeschränkt, vorausgesetzt die in solchen Abkommen festgelegten Vorschriften für den Informationsaustausch sind mit dieser Richtlinie vereinbar, sofern sie Anwendung findet. Die Mitgliedstaaten werden vielmehr sogar darin bestärkt, sich über die im Rahmen solcher Pilotprojekte und Abkommen ermittelten bewährten Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse auszutauschen und die dafür verfügbaren Unionsmittel, insbesondere aus dem Fonds für die innere Sicherheit, der mit der Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, zu nutzen.
Die Interoperabilität zwischen bestimmten Informationssystemen der EU wurde mit den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und…
Damit die grenzüberschreitende Kriminalität wirksam bekämpft werden kann, sind ein rascher Informationsaustausch zwischen den zuständigen…
Es ist erforderlich, harmonisierte Regeln für die übergreifenden Aspekte eines solchen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten gemäß dieser…
Der Aktionsbereich „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ sollte auch die Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten bzw. ihren Regionen und einem…
Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf…
Für die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der durch das Ausbleiben von Kontrollen an den Binnengrenzen gekennzeichnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.