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Diese Richtlinie sollte für jede Art von Rechtsanspruch oder Klage zivil- oder handelsrechtlicher Art mit grenzüberschreitendem Bezug in Zivilverfahren gelten, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Dazu gehören Verfahren für vorläufige und sichernde Maßnahmen, Widerklagen oder andere besondere Arten von Rechtsbehelfen, die im Rahmen anderer Instrumente zur Verfügung stehen. Werden zivilrechtliche Ansprüche in Strafverfahren geltend gemacht, so sollte diese Richtlinie Anwendung finden, wenn die Prüfung dieser Ansprüche vollständig dem Zivilprozessrecht unterliegt. Sie sollte jedoch nicht Anwendung finden, wenn die Prüfung solcher Ansprüche vollständig oder teilweise dem Strafprozessrecht unterliegt.
Diese Richtlinie gilt für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug in Zivilverfahren, einschließlich Verfahren für vorläufige und sichernde…
Die Richtlinie sollte nicht gelten für Ansprüche, die sich aus der Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher…
Diese Richtlinie sollte nur für Strafverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) gelten,…
Diese Richtlinie gilt für Schutzmaßnahmen in Strafsachen und erstreckt sich somit nicht auf Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Für die Vollstreckbarkeit einer…
Diese Richtlinie gilt bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für Zivil- und Handelssachen, nicht jedoch für Rechte und Pflichten, über die die Parteien nach…
Diese Richtlinie sollte für natürliche Personen gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Sie sollte ab dem Zeitpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.