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Haben SLAPP-Klagen einen grenzüberschreitenden Bezug, so sorgt dies für mehr Komplexität und zusätzliche Herausforderungen für die Beklagten, da sie sich mit Verfahren in anderen Rechtsräumen befassen müssen, mitunter sogar in mehreren Rechtsräumen gleichzeitig. Dies führt wiederum zu zusätzlichen Kosten und einer zusätzlichen Belastung mit noch negativeren Folgen. Eine Angelegenheit sollte als Angelegenheit mit grenzüberschreitendem Bezug angesehen werden, es sei denn, beide Parteien haben ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat wie das angerufene Gericht und alle anderen für den betreffenden Sachverhalt relevanten Elemente befinden sich ebenfalls in diesem Mitgliedstaat. Es ist Sache des Gerichts, die für den betreffenden Sachverhalt relevanten Faktoren je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, gegebenenfalls zum Beispiel unter Berücksichtigung der konkreten Handlung der öffentlichen Beteiligung oder der spezifischen Faktoren, die auf einen möglichen Missbrauch hinweisen, insbesondere wenn mehrere Verfahren in mehreren Rechtsräumen angestrengt werden. Eine solche Ermittlung durch das Gericht sollte unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel erfolgen.
Für die Zwecke dieser Richtlinie wird davon ausgegangen, dass eine Angelegenheit einen grenzüberschreitenden Bezug hat, es sei denn, beide Parteien haben ihren…
Im grenzüberschreitenden Kontext ist es zudem wichtig, die Bedrohung durch SLAPP-Klagen in Drittländern zu erkennen, die sich gegen Journalisten,…
Mit dieser Richtlinie wird ein neuer besonderer Zuständigkeitsgrund geschaffen, um sicherzustellen, dass Betroffene von SLAPP-Klagen mit Wohnsitz in der Union…
Gegen die Betroffenen von missbräuchlichen Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung können gleichzeitig mehrere Verfahren anhängig sein, die mitunter in…
Zur Feststellung des länderübergreifenden Charakters einer Angelegenheit sollten sowohl der Umfang ihrer möglichen Auswirkungen als auch die betroffene…
SLAPP-Klagen werden üblicherweise von einflussreichen Einrichtungen angestrengt, zum Beispiel von Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen, Politikern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.