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Die Beklagten sollten die Möglichkeit haben, einen Antrag auf die folgenden Verfahrensgarantien zu stellen: eine Sicherheit zur Deckung der Verfahrenskosten und gegebenenfalls zur Deckung des Schadens, eine frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Abhilfemaßnahmen, nämlich die Erstattung der Kosten und Sanktionen oder sonstige gleichermaßen wirksame geeignete Maßnahmen. Solche Verfahrensgarantien sollten im Einklang mit dem in Artikel 47 der Charta verankerten Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht angewandt werden, wobei dem Gericht in Einzelfällen ein Ermessensspielraum für eine angemessene Prüfung der vorliegenden Angelegenheit eingeräumt wird, sodass die rasche Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen ohne Einschränkung des wirksamen Zugangs zur Justiz ermöglicht wird.
die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen gemäß Kapitel III;
Unbeschadet des Rechts auf Zugang zur Justiz stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass das angerufene Gericht in Gerichtsverfahren, die gegen natürliche oder…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass alle in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahrensgarantien natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung…
Die Mitgliedstaaten sollten Verfahrensgarantien im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Zugangs zur Justiz vorsehen, einschließlich der Möglichkeit,…
Antragsteller, die besondere Verfahrensgarantien benötigen, sollten eine angemessene Unterstützung erhalten, um die notwendigen Voraussetzungen dafür zu…
Im Rechtsbehelfsverfahren sind die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sowie die Tatsachen und die Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, zu überprüfen. Es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.