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Ziel der Veröffentlichung einschlägiger Gerichtsentscheidungen ist es, das Bewusstsein für SLAPP-Klagen zu schärfen und Gerichten, Angehörigen der Rechtsberufe und der breiten Öffentlichkeit eine Informationsquelle über SLAPP-Klagen zur Verfügung zu stellen. Diese Veröffentlichung sollte im Einklang mit dem Unionsrecht und nationalem Recht über den Schutz personenbezogener Daten erfolgen und könnte über geeignete Kanäle wie etwa bestehende justizielle Datenbanken oder das Europäische E-Justiz-Portal sichergestellt werden. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollten die Mitgliedstaaten zumindest verpflichtet werden, Urteile nationaler Berufungsgerichte oder der höchsten Instanz zu veröffentlichen.
Bei den gemäß dieser Richtlinie gegebenenfalls durch die Mitgliedstaaten zu erhebenden Datenarten handelt es sich um eine begrenzte Zahl von Schlüsselelementen,…
Im grenzüberschreitenden Kontext ist es zudem wichtig, die Bedrohung durch SLAPP-Klagen in Drittländern zu erkennen, die sich gegen Journalisten,…
Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien, Abhilfemaßnahmen und bestehende Unterstützungsmaßnahmen an einem einzigen Ort in…
Um das Verständnis für die Anwendung dieser Richtlinie auf nationaler Ebene unter anderem zugunsten der Öffentlichkeit, der Angehörigen der Rechtsberufe, der…
Die Veröffentlichung von Informationen seitens der Mitgliedstaaten stellt sicher, dass die Marktteilnehmer sowie potenzielle Neueinsteiger ihre Rechte und…
Zur zusätzlichen Abschreckung für potenzielle Rechtsverletzer und zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit ist es zweckmäßig, Entscheidungen in Fällen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.