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Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien, Abhilfemaßnahmen und bestehende Unterstützungsmaßnahmen an einem einzigen Ort in einer sogenannten zentralen Anlaufstelle zur Verfügung stellen, um den Betroffenen von SLAPP-Klagen einen einfachen kostenlosen Zugang zu sachdienlichen Informationen zu gewähren und ihnen so zu helfen, alle relevanten Informationen zu finden. Es ist typisch für SLAPP-Klagen, dass die Betroffenen schwerwiegende finanzielle Auswirkungen sowie psychische Schädigungen und Rufschädigungen erleiden. Die Verursachung solcher Schädigungen ist eines der Ziele von SLAPP-Klägern, wenn sie missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung anstrengen. Daher sollten die über die zentrale Anlaufstelle bereitgestellten Informationen bestehende Unterstützungsmechanismen abdecken, zum Beispiel Informationen über einschlägige Organisationen und Verbände, die rechtliche oder finanzielle Hilfe sowie psychologische Unterstützung für die Betroffenen von SLAPP-Klagen leisten. In dieser Richtlinie wird die Form dieser zentralen Anlaufstelle nicht festgelegt.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, über die die Kunden alle notwendigen Informationen über ihre Rechte, das…
Die Opfer haben in der Regel einen mehrfachen Schutz- und Unterstützungsbedarf. Um diesen Bedürfnissen wirksam gerecht zu werden, sollten die Mitgliedstaaten…
Bei den gemäß dieser Richtlinie gegebenenfalls durch die Mitgliedstaaten zu erhebenden Datenarten handelt es sich um eine begrenzte Zahl von Schlüsselelementen,…
Ziel der Veröffentlichung einschlägiger Gerichtsentscheidungen ist es, das Bewusstsein für SLAPP-Klagen zu schärfen und Gerichten, Angehörigen der Rechtsberufe…
Mit dieser Richtlinie wird ein neuer besonderer Zuständigkeitsgrund geschaffen, um sicherzustellen, dass Betroffene von SLAPP-Klagen mit Wohnsitz in der Union…
Um den Informationsfluss zu vereinfachen, zu erleichtern und besser zu steuern, sollte jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle einrichten oder benennen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.