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Die in Artikel 77 Absatz 2 und Artikel 78a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegte Erlaubnisregelung zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, die auch für Institute und Unternehmen, die der MREL unterliegen, und für die zur Erfüllung der MREL begebenen Verbindlichkeiten gilt, dient in erster Linie dem Ziel, die Abwicklungsbehörden in die Lage zu versetzen, Maßnahmen, die zu einer Verringerung des Bestands an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten führen, zu überwachen und Maßnahmen, die zu einer Verringerung über das von den Abwicklungsbehörden für angemessen erachtete Maß hinaus führen würden, zu verbieten. Hat die Abwicklungsbehörde in Bezug auf ein Institut oder Unternehmen keine Entscheidung zur Festlegung der MREL getroffen, ist dieses Ziel nicht relevant. Institute oder Unternehmen, für die keine Entscheidung zur Festlegung der MREL getroffen wurde, sollten daher nicht die vorherige Erlaubnis der Abwicklungsbehörde zu Kündigung, Tilgung, Rückzahlung oder Rückkauf von Verbindlichkeiten, die die Anforderungen an die MREL-Berücksichtigungsfähigkeit erfüllen würden, einholen müssen.
Der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend sollte für Institute oder Unternehmen, die als Abwicklungseinheiten identifiziert werden, die MREL lediglich auf…
Zu den Verbindlichkeiten, die zur Erfüllung der MREL herangezogen werden können, zählen grundsätzlich alle Verbindlichkeiten, die sich aus Forderungen…
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 78a Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten Trifft ein Institut…
Gemäß Artikel 45i der Richtlinie 2014/59/EU müssen Institute und Unternehmen den für sie zuständigen Behörden und den Abwicklungsbehörden die Beträge der…
In der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Befugnisse der Abwicklungsbehörden festgelegt,…
Der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entsprechend sollte für Institute oder Unternehmen, die als Abwicklungseinheiten identifiziert werden, die MREL lediglich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.