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Entscheiden sich die Mitgliedstaaten für ein in festen Beträgen festgelegtes Höchstmaß der Geldstrafen bzw. Geldbußen, so sollte dieses im nationalen Recht festgelegt werden. Diese Höchstgeldstrafen und -geldbußen sollten für die schwersten Formen der in dieser Richtlinie definierten Straftaten gelten, die von finanzstarken juristischen Personen begangen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Methode zur Berechnung dieser Höchstgeldstrafen bzw. -geldbußen, einschließlich spezifischer Bedingungen dafür festzulegen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Höhe der in festen Beträgen festgelegten Geldstrafen bzw. Geldbußen im Hinblick auf die Inflationsraten und andere Geldwertschwankungen im Einklang mit den in ihrem nationalen Recht festgelegten Verfahren regelmäßig zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, sollten in ihrer Währung ein Höchstmaß für Geldstrafen bzw. Geldbußen vorsehen, das dem in dieser Richtlinie zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Euro festgelegten Höchstmaß entspricht. Diese Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das Höchstmaß für Geldstrafen bzw. Geldbußen auch im Hinblick auf die Entwicklung des Wechselkurses regelmäßig zu überprüfen.
Entscheiden sich die Mitgliedstaaten für ein in absoluten Beträgen festgelegtes Höchstmaß der Geldstrafen und Geldbußen, so sollte dieses im nationalen Recht…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Sanktionen oder Maßnahmen, die gegen juristische Personen…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Straftaten nach Artikel 3 Absatz 2 — zumindest bei juristischen Personen, die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Falle einer juristischen Person, die nach Artikel 6 verantwortlich…
Die Festlegung des Höchstmaßes der Geldstrafen bzw. Geldbußen erfolgt unbeschadet der Ermessensspielräume von Richtern oder Gerichten, in Strafverfahren in…
Die Mitgliedstaaten sollten Regelungen für die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen aufgrund dieser Richtlinie erlassene einzelstaatliche Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.