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Wählen die Mitgliedstaaten für die Festlegung der gegen juristische Personen zu verhängenden Geldstrafen und Geldbußen den weltweiten Gesamtumsatz einer juristischen Person als anzuwendendes Kriterium, sollten sie entscheiden, ob dieser Gesamtumsatz auf der Grundlage des Geschäftsjahres, das jenem vorausgeht, in dem die Straftat begangen wurde, oder auf der Grundlage des Geschäftsjahres, das der Entscheidung zur Verhängung der Geldstrafe bzw. Geldbuße vorausgeht, berechnet wird. Sie sollten auch in Erwägung ziehen, Vorschriften für Fälle festzulegen, in denen es nicht möglich ist, den Betrag einer Geldstrafe oder Geldbuße auf der Grundlage des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person in dem Geschäftsjahr, das jenem vorausgeht, in dem die Straftat begangen wurde, oder in dem Geschäftsjahr, das dem der Entscheidung zur Verhängung der Geldstrafe bzw. Geldbuße vorausgeht, zu bestimmen. In solchen Fällen sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, andere Berechnungsgrundlagen zu berücksichtigen, etwa den weltweiten Gesamtumsatz in einem anderen Geschäftsjahr. Sehen diese Vorschriften die Festlegung von Geldstrafen oder Geldbußen in absoluten Beträgen vor, sollte mit den Höchstmaßen dieser Beträge nicht das Maß erreicht werden müssen, das diese Richtlinie als Mindestanforderung für das Höchstmaß der mittels fester Beträge festgesetzten Geldstrafen und Geldbußen vorsieht.
Bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit einem Gesamtumsatz von mehr als des in dem der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahres…
Bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit einem Gesamtumsatz des in dem der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten…
Wählen die Mitgliedstaaten für die Festlegung der gegen juristische Personen zu verhängenden Geldstrafen und Geldbußen den weltweiten Gesamtumsatz einer…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Falle einer juristischen Person, die nach Artikel 6 verantwortlich…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Straftaten nach Artikel 3 Absatz 2 — zumindest bei juristischen Personen, die…
Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, höhere maximale umsatzabhängige Geldbußen für weitverbreitete Verstöße und weitverbreitete Verstöße mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.