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Ein Mangel an Ressourcen und Durchsetzungsbefugnissen der nationalen Behörden, die Umweltstraftaten aufdecken, ermitteln, strafrechtlich verfolgen und darüber gerichtlich entscheiden, stellt ein Hindernis für die wirksame Prävention und Verurteilung dieser Straftaten dar. Insbesondere kann der Mangel an Ressourcen Behörden davon abhalten, zu handeln, oder ihre Durchsetzungsmaßnahmen einschränken und es den Tätern so ermöglichen, sich der Verantwortung zu entziehen oder eine Strafe zu erhalten, die der Schwere der Straftat nicht entspricht. Deshalb sollten Mindestkriterien für Ressourcen und Durchsetzungsbefugnisse festgelegt werden.
Diese Richtlinie sollte eine nicht erschöpfende Liste der Kriterien vorsehen, die gegebenenfalls von den zuständigen Behörden bei der Beurteilung, ob die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nationale Behörden, die Umweltstraftaten aufdecken, untersuchen, strafrechtlich verfolgen und darüber gerichtlich…
Für eine erfolgreiche Durchsetzung des Umweltstrafrechts sollten die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden wirksame Ermittlungsinstrumente für…
Das wirksame Funktionieren der Durchsetzungskette ist von einer Reihe von Fachkenntnissen abhängig. Da aufgrund der Komplexität der Herausforderungen, die mit…
Die bestehenden Vorschriften über Sanktionen nach der Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und dem sektoralen Umweltrecht der Union…
Die zuständigen Behörden sollten über Mindestbefugnisse zur Ermittlung und Durchsetzung verfügen, damit sie diese Verordnung anwenden, rascher und effizienter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.