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Für eine erfolgreiche Durchsetzung des Umweltstrafrechts sollten die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden wirksame Ermittlungsinstrumente für Umweltstraftaten zur Verfügung stellen, wie die, die nach ihren nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder anderen schwerwiegenden Straftaten verfügbar sind, sofern und soweit der Einsatz dieser Instrumente angesichts der Art und Schwere der im nationalen Recht vorgesehenen Straftaten angemessen und verhältnismäßig ist. Diese Instrumente könnten unter anderem Instrumente für die Überwachung des Kommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, kontrollierte Lieferungen, die Überwachung von Kontobewegungen oder andere Finanzermittlungen umfassen. Diese Instrumente sollten im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und unter voller Achtung der Charta angewandt werden. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt geachtet werden.
Um eine wirksame Untersuchung und Strafverfolgung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten den…
Um Ermittlungen über Falschgelddelikte und deren Verfolgung zu erleichtern, sollten die für diese Maßnahmen verantwortlichen Personen die Möglichkeit haben,…
Damit die Ermittlungen bei und die Verfolgung von terroristischen Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung oder Straftaten…
Den für die Ermittlung und Strafverfolgung der in dieser Richtlinie genannten Straftaten zuständigen Stellen sollten wirksame Ermittlungsinstrumente zur…
Um Ermittlungen bei Geldwäschedelikten und deren Verfolgung zu erleichtern, sollten die für die Ermittlung oder Verfolgung verantwortlichen Personen die…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.