Erwägungsgrund 1 32024L1226
Um für die wirksame Anwendung restriktiver Maßnahmen der Union und die Integrität des Binnenmarkts in der Union zu sorgen und ein hohes Maß an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erreichen, müssen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen wegen Verstößen gegen diese restriktiven Maßnahmen festgelegt werden.