Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission richtet ein Kooperationsnetz für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten ein, um die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungs- und den Vermögensverwaltungsstellen und mit Europol im Hinblick auf die Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern, um die Kommission zu beraten und um den Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf die Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern.
Die Kommission kann Vertreter von Eurojust, der EUStA und — sofern zweckmäßig — der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority — AMLA) zur Teilnahme an den Sitzungen des Netzwerks gemäß Absatz 1 eingeladen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.