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Die Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen eng mit der EUStA zusammen, um die Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen zu erleichtern, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung in einem Verfahren in Strafsachen für Straftaten, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen, sind oder werden könnten.
Die Vermögensabschöpfungs- und die Vermögensverwaltungsstellen arbeiten mit Europol und Eurojust im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen, um die Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen zu erleichtern, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung einer zuständigen Behörde im Zuge eines Verfahrens in Strafsachen sind oder werden könnten, um so die Verwaltung der sichergestellten oder eingezogenen Vermögenswerte zu erleichtern.
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