Erwägungsgrund 37 32024L1260
Da kriminelle Handlungen den Opfern großen Schaden zufügen können, ist es von entscheidender Bedeutung, deren Rechte, einschließlich des Rechts auf Entschädigung und Rückgabe, zu schützen. Daher sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Rückgabe- oder die Entschädigungsansprüche der Opfer gegen die Person, gegenüber der infolge einer Straftat eine Einziehungsmaßnahme erlassen wird, in Verfahren zur Aufspürung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten, auch in grenzüberschreitenden Fällen, berücksichtigt werden. Um die Entschädigung und die Rückgabe von Vermögensgegenständen an die Opfer zu erleichtern, ist es darüber hinaus notwendig, das Aufspüren von Vermögensgegenständen, die Gegenstand solcher Ansprüche werden könnten, sowie den Informationsaustausch zwischen den für das Aufspüren von Vermögenswerten zuständigen Behörden und den für die Entscheidung über Klagen von Opfern oder für deren Vollstreckung zuständigen Behörden zu erleichtern.