Erwägungsgrund 4 32024L1260
Wirtschafts- und Finanzkriminalität, insbesondere organisierte Kriminalität, wird häufig unter Einschaltung von juristischen Personen begangen und die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Straftaten können im Interesse oder zum Nutzen solcher juristischer Personen begangen werden. Daher können Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen auch gegen juristische Personen nach nationalem Recht erlassen werden.