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Da für das wirksame Aufspüren und die wirksame Ermittlung von Vermögensgegenständen möglicherweise Aufspürungs- und Ermittlungsmaßnahmen notwendig sind, die das Eingreifen anderer Behörden erfordern würden, ist es wichtig, dass die Vermögensabschöpfungsstellen die zuständigen Behörden um Zusammenarbeit ersuchen können. Die Bedingungen für solche Ersuchen unterliegen dem nationalen Recht. Die Mitgliedstaaten können als Personal ihrer Vermögensabschöpfungsstellen sowohl Vertreter der Strafverfolgungs- als auch der Justizbehörden bestellen oder Vermögensabschöpfungsstellen sowohl innerhalb der Strafverfolgungsbehörden als auch der Justiz einrichten.
Vermögensabschöpfungsstellen sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 2 Buchstabe b befugt, die jeweils zuständigen Behörden im Einklang mit dem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Vermögensabschöpfungsstellen und die Vermögensverwaltungsstellen, die Aufgaben gemäß dieser Richtlinie wahrnehmen,…
Eine Vermögensabschöpfungsstelle eines Mitgliedstaats oder andere Behörde in einem Mitgliedstaat, die mit der Unterstützung des Aufspürens und der Ermittlung…
Jeder Mitgliedstaat errichtet oder benennt eine nationale Vermögensabschöpfungsstelle zur Unterstützung des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus…
Sind die zuständigen Behörden nicht in der Lage, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Mitgliedstaaten den Vermögensabschöpfungsstellen gestatten,…
Ein wirksames Einziehungssystem erfordert konzertierte Anstrengungen vieler verschiedener Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden — unter Einbeziehung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.