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Dem Bestehen von Eventualverbindlichkeiten sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eventualverbindlichkeiten beinhalten mögliche Verpflichtungen, die vom Eintreten oder Nichteintreten eines mehr oder weniger unsicheren künftigen Ereignisses abhängen, oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen eine Zahlung nicht wahrscheinlich ist oder bei deren wahrscheinlicher Zahlung deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Sie umfassen beispielsweise Staatsbürgschaften, notleidende Darlehen, Verbindlichkeiten aus der Tätigkeit öffentlicher Körperschaften sowie — so weit wie möglich — katastrophen- und klimabezogene Eventualverbindlichkeiten.
„Eventualverbindlichkeit“ eine potenzielle finanzielle Verpflichtung, die je nach Ergebnis eines künftigen Ereignisses entstehen könnte;
„Eventualverbindlichkeit“ eine Eventualverbindlichkeit im Sinne des Artikels 2 Nummer 16 der Haushaltsordnung;
Eventualverbindlichkeiten:Zu den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen ist die Angabe von Arten und Beträgen sowie die Aufgliederung…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen für alle Teilsektoren des Staates die relevanten Informationen über Eventualverbindlichkeiten, die sich erheblich auf die…
Auch dem Bestehen von Eventualverbindlichkeiten sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eventualverbindlichkeiten beinhalten insbesondere mögliche…
Hier sind alle Geschäfte zu erfassen, bei denen das Institut die Verpflichtungen eines Dritten übernommen hat. Im Anhang sind Art und Betrag jeder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.