Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Wenn bestehende Gebäude verändert werden, gelten sie nicht als neue Gebäude.
Erwägungsgrund 21 32024L1275Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen