Erwägungsgrund 58 32024L1346Sprachkenntnisse sind wichtig, wenn sichergestellt werden soll, dass die Antragsteller einen angemessenen Lebensstandard haben. Solche Kenntnisse wirken auch…
§ 421 Abs. 1 SGB 3Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
Die Agentur für Arbeit kann die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und…
Art. 17 Abs. 2 Buchst. d 32026R1047VERORDNUNG (EU) 2026/1047 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2026 zur Einrichtung eines EU-Talentpools
Maßnahmen zur Erleichterung der Integration von Drittstaatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat, beispielsweise Sprachkurse, berufliche Aus- und Weiterbildung…
Art. 35 Abs. 1 32024R1347VERORDNUNG (EU) 2024/1347 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Zur Förderung und Erleichterung der Integration von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, in die Gesellschaft des Mitgliedstaats, der ihnen…
§ 5 Abs. 4 Nr. 2 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung…