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Jeder Mitgliedstaat arbeitet, gegebenenfalls in Absprache mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen, einen Notfallplan aus. In dem Notfallplan werden die geplanten Maßnahmen festgelegt, die zur Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme von Antragstellern nach dieser Richtlinie zu treffen sind, wenn der Mitgliedstaat mit einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Personen, die internationalen Schutz beantragen, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, konfrontiert ist. Der Notfallplan enthält auch Maßnahmen, um die in Artikel 20 Absatz 10 Buchstabe b genannten Situationen möglichst zügig zu bewältigen.
Der Notfallplan nach Absatz 1 trägt den besonderen nationalen Gegebenheiten Rechnung, wird unter Verwendung eines von der Asylagentur auszuarbeitenden Musters erstellt und der Asylagentur spätestens am 12. April 2025 mitgeteilt. Der Plan wird überprüft, wenn dies wegen veränderter Gegebenheiten erforderlich ist, mindestens jedoch alle drei Jahre, und, falls er aktualisiert wird, wird dies der Asylagentur mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission und die Asylagentur in Kenntnis, wenn ihr Notfallplan aktiviert wird.
Die Mitgliedstaaten stellen der Asylagentur auf deren Ersuchen Informationen über ihre Notfallpläne nach Absatz 1 zur Verfügung, und die Asylagentur unterstützt die Mitgliedstaaten mit deren Zustimmung bei der Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Notfallpläne.
Die Erfahrung zeigt, dass eine Notfallplanung erforderlich ist, um, soweit möglich, eine angemessene Aufnahme von Antragstellern zu gewährleisten, wenn…
Die Asylagentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Notfallpläne mit Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats unterstützen.…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Agentur auf Ersuchen Informationen über die in Absatz 3 genannten Aspekte des GEAS. Die Mitgliedstaaten übermitteln der…
Um ausreichend auf eine Krisensituation vorbereitet zu sein, sollten die Mitgliedstaaten in ihre Notfallpläne Maßnahmen aufnehmen, die zur Reaktion auf eine…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Kontaktstellen Kooperationsszenarios für Notfälle entwickeln. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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