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Um ausreichend auf eine Krisensituation vorbereitet zu sein, sollten die Mitgliedstaaten in ihre Notfallpläne Maßnahmen aufnehmen, die zur Reaktion auf eine Krisensituation und zu deren Behebung erforderlich sind, einschließlich Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, zum Schutz der Rechte von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, sowie zur Stärkung der künftigen Widerstandsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats. Die Mitgliedstaaten sollten auch alle Instrumente nutzen, die nach nationalem Recht und Unionsrecht zur Verfügung stehen, einschließlich des Einsatzes von Antizipations- und Frühwarninstrumenten im Rahmen des Vorsorge- und Krisenmanagementmechanismus der EU für Migration, der in der Empfehlung (EU) 2020/1366 der Kommission vorgesehenen ist.
Präventivmaßnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden Vorsorge und zur Verringerung des Risikos von Krisensituationen und eine Notfallplanung unter…
Unbeschadet des Vorstehenden sollten in einer Krisensituation gegebenenfalls alle im Instrumentarium enthaltenen Krisenmechanismen mobilisiert werden,…
Im Rahmen eines strategischen Ansatzes sollten die Mitgliedstaaten über nationale Strategien verfügen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre…
Die Mitgliedstaaten sollten über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen und die erforderliche Infrastruktur zur wirksamen Umsetzung der Asyl- und…
Die Asylagentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Überprüfung ihrer Notfallpläne mit Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats unterstützen.…
Um sicherzustellen, dass ihre Asyl-, Aufnahme- und Migrationssysteme gut vorbereitet sind und jeder Teil dieser Systeme über ausreichende Kapazitäten verfügt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.