Erwägungsgrund 43 32024L1385
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit von Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverboten und Schutzanordnungen zu gewährleisten, um für einen wirksamen Schutz der Opfer und abhängiger Personen Sorge zu tragen.