Erwägungsgrund 45 32024L1385
Schutzanordnungen können das Verbot für den Täter oder Verdächtigen umfassen, bestimmte Orte zu betreten, sich dem Opfer oder abhängigen Personen näher als die vorgeschriebene Entfernung zu nähern oder mit ihnen in Kontakt zu treten, einschließlich der Nutzung von Online-Schnittstellen. Schutzanordnungen können auch das Verbot beinhalten, Schusswaffen oder tödliche Waffen zu besitzen. Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote oder Schutzanordnungen sollten für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu ihrer Abänderung oder Aufhebung erlassen werden.