Erwägungsgrund 3 32025L0025
Diese Richtlinie ist auf die Digitalisierungsziele ausgerichtet, die in der Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union — Ein Instrumentarium für Gelegenheiten“ und der Mitteilung vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ festgelegt wurden, sowie die Notwendigkeit, die grenzüberschreitende Expansion von KMU zu erleichtern, wie in der Mitteilung vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ und der Mitteilung vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ hervorgehoben wurde.