Erwägungsgrund 51 32024L1385
Bestimmte Straftaten, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, bergen ein erhöhtes Risiko einer wiederholten, länger andauernden oder sogar ständigen Viktimisierung. Dieses Risiko besteht insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten, bei denen über IKT-Material zugänglich gemacht wird, das das Ergebnis bestimmter Straftaten im Bereich Cybergewalt ist, denn solches Material lässt sich leicht und schnell in großem Umfang verbreiten, und es ist oft schwierig, dieses Material zu entfernen. Dieses Risiko bleibt in der Regel auch nach einer Verurteilung bestehen. Um die Rechte der Opfer dieser Straftaten wirksam zu schützen, sollten die Mitgliedstaaten daher geeignete Maßnahmen zur unverzüglichen Entfernung des in Rede stehenden Materials ergreifen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Entfernung an der Quelle nicht immer durchführbar ist, beispielsweise aufgrund rechtlicher oder praktischer Schwierigkeiten bei der Durchführung oder Vollstreckung einer Anordnung zur Entfernung, sollte es den Mitgliedstaaten auch gestattet sein, Maßnahmen zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs zu solchem Material vorzusehen.