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Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, die spezifische Bestimmungen für Konfitüren und Konfitüren extra enthält. Es ist daher angezeigt, den vierten Gedankenstrich in Anhang III Teil B Nummer 1 der Richtlinie 2001/113/EG zu streichen und Anhang II der genannten Richtlinie entsprechend zu ändern.
folgender Gedankenstrich wird angefügt: „— gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassene…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe.
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
Abschnitt 1 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— die Bezeichnung des Lebensmittelzusatzstoffes und seine E-Nummer; alternativ können die in der…
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.