Erwägungsgrund 4 32024L1438
In Anbetracht des ausgeprägten Interesses der Verbraucher für den geografischen Ursprung von Honig und angesichts des Ziels der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen, auch im Hinblick auf den Ursprung ihrer Lebensmittel, zu treffen, und im Interesse der Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts in der gesamten Union durch eine Harmonisierung der Kennzeichnungsvorschriften ist es angezeigt, die Vorschriften für die Kennzeichnung des Ursprungs von Honig zu überarbeiten. In dieser Richtlinie sollte als Standardregel vorgeschrieben werden, dass das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge anzugeben ist bzw. sind, wobei bei Mischungen der Prozentsatz jedes Ursprungslands — mit einer Toleranzspanne von 5 % für jeden einzelnen Anteil der Mischung — ebenfalls anzugeben ist; die Anteile werden auf der Grundlage der Rückverfolgbarkeitsunterlagen des Unternehmers berechnet.