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Der koordinierte Kontrollplan der Kommission für die Authentizität von Honig (2015-2017) und die koordinierte Aktion der EU „From the Hives“ („Von den Bienenstöcken“, 2021-2022) haben gezeigt, dass bei einem hohen Anteil des in der Union in Verkehr gebrachten Honigs ein Verdacht auf Verfälschung besteht. Es muss sichergestellt werden, dass harmonisierte Analysemethoden zur Verfügung stehen, mit denen festgestellt werden kann, ob Honig, der in der Union erzeugt und in Verkehr gebracht wird, verfälscht wurde. Der Kommission sollten daher, zusätzlich zu den gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/110/EG bestehenden Durchführungsbefugnissen, Durchführungsbefugnisse für die Entwicklung solcher einheitlichen Methoden übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Es ist angezeigt, eine bestimmte Frist für die Ausübung dieser Befugnisse festzulegen.
Gemäß der Richtlinie 2001/110/EG wird der Kommission die Befugnis zur Durchführung einiger Bestimmungen jener Richtlinie übertragen, insbesondere die Befugnis,…
Um die Verbraucherinteressen zu schützen, Betrug im Zusammenhang mit verfälschten Erzeugnissen, die nicht der Bezeichnung „Honig“ entsprechen, so weit wie…
Damit die Lauterkeit des Geschäftsverkehrs sichergestellt wird, Verbraucherinteressen geschützt werden und die Einführung einschlägiger Analyseverfahren…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung einheitlicher…
Um die Kommission mit dem besten verfügbaren technischen Fachwissen zu unterstützen, sollte eine Plattform eingerichtet werden. Diese Plattform sollte unter…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf die Festlegung der Modalitäten für die Überwachung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.